Was ist die dritte Schicht in der Altersvorsorge
Was ist die dritte Schicht in der Altersvorsorge
Das heute noch gültige Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung kann allein die Sicherung der Altersversorgung heutiger und künftiger Generationen nicht mehr gewährleisten. In Deutschland werden zu wenig Kinder geboren und unsere durchschnittliche Lebenserwartung steigt um sieben Wochen im Jahr. Bis 2029 werden wir im Durchschnitt drei Jahre älter als heute.
Die gesetzliche Rente ist damit nur noch ein Teil der notwendigen Altersvorsorge.
Unser Altersversorgungssystem gliedert sich heute in drei Schichten.
Die Schicht eins ist die Basisrente. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgung von landwirtschaftlichen Alterskassen, Leibrentenversicherung (private Basis-Rente) und berufsständische Versorgung.
Die Schicht zwei der Altervorsorge ist die Zusatzversorgung. Zu diesem Bereich gehören die betriebliche Altersversorgung und die geförderte private Vorsorge (Riester Rente).
Die Schicht drei ist die private Vorsorge. Hierzu zählen alle Kapitalanlageprodukte, die nicht zwingend zur Altersversorgung genutzt werden müssen. Ab 2005 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen geändert, so dass diese Anlageform an Attraktivität zunimmt.
Immer mehr Verbraucher bauen auf diese zusätzliche private Altersversorgung. Diese Form der Absicherung im Alter unterliegt den wenigsten Einschränkungen. Der Anleger bestimmt selbst, ob er in eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung ,in einen Fond, Aktien oder Wertpapiere investieren möchte. Auch die Auszahlung kann selbst bestimmt werden.
Zu beachten ist , dass bei steuerlich geförderten Anlagen Laufzeiten und Altersgrenzen einzuhalten sind. Ein umfassender Hinterbliebenenschutz ist mit dieser ergänzenden
Rentenversicherung möglich.
Nach Ablauf des Vertrages kann die Auszahlung auch in einer Summe erfolgen. Die Beleihbarkeit dieser Verträge kann ein Vorteil sein. Bei Arbeitslosigkeit und Harz IV ist es ein großer Nachteil, weil die Summen angerechnet werden und bei Überschreiten der Höchstsumme vorher verbraucht werden müssen.