Individueller Status beeinflusst Rentenansprüche

9/3/2007 - -

Jeden kann es jederzeit treffen- ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben!
Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen gehören, die man auf freiwilliger Basis abschließen kann.

Der Anteil an Unfällen nimmt sich gegenüber schwerer Erkrankungen relativ niedrig aus. Bereits jeder vierte Arbeitnehmer muss daher krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden.

Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen dann auf den Geschädigten noch finanzielle Engpässe zu, da die gesetzliche Absicherung nicht ausreichen wird, den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Zu bedenken gilt auch, dass eine staatliche Rentenzahlung nur dann geleistet wird, wenn man wenigstens fünf Jahre im Berufsleben war und auch nachwiesen kann, dass man völlig berufsunfähig geworden ist und überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Da eher selten ein Unfall zum Ausstieg führt, raten viele Versicherungen an, einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der klassischen Unfallversicherung den Vorzug zu geben. Denn eine Unfallversicherung tritt nicht für Schäden ein, die in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeit stehen. Muss der Arbeitnehmer nach den Folgen eines Unfalls in den Invalidenstatus wechseln, zahlt in der Regel auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aber auch, wenn die gesetzlichen Rentenansprüche greifen, ist für viele Betroffene der soziale Abstieg vorprogrammiert.
Bevor man sich jedoch für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschließt, sollte man sich über den eigenen Status im Klaren sein.

Denn wer keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, sollte mit Bedacht seine Versicherung auswählen. Meist werden “Ungelernte” nicht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung übernommen, weil keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt. Meist wird dann als Alternative eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit angeboten.

Tritt jedoch der Fall ein, dass ein solcher Abreitnehmer nicht mehr in dem von ihm bislang ausgeübten Beruf arbeiten kann und es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, hat er in den seltensten Fällen eine Chance, eine Rente zu beziehen, da seine Absicherung lediglich mit einer Erwerbsunfähigkeit ausgestattet ist.

Umso wichtiger ist es daher, vor dem Abschluss einer solchen Police abzuklären, in wie weit auch ein Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung als abgesichert gilt.

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